Antrag Wahlkarte Gemeinderatswahl 2025

Zur Teilnahme an der Gemeinderatswahl (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • spätestens am Tag der Wahl (26. Jänner 2025) das 16. Lebensjahr vollenden.
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind
  • am Stichtag (30.09.2024) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
  • kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vorliegt.

Sollten Sie sich am Wahltag (26. Jänner 2025) nicht an Ihrem Hauptwohnsitz aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben.

Möglichkeiten zum Beantragen der dafür nötigen Wahlkarte

Persönlich zu den Parteienverkehrszeiten am Gemeindeamt oder
schriftlich

  • per Brief
  • per Fax
  • per E-Mail
  • mittels Online-Formular

(bitte Ausweiskopie mitsenden oder Reisepassnummer angeben)

ACHTUNG: WAHLKARTEN KÖNNEN NICHT TELEFONISCH BEANTRAGT WERDEN!

Schriftliche Beantragung der Wahlkarte bis Mittwoch, 22.01.2025
Persönliche Beantragung der Wahlkarte bis Freitag, 24.01.2025, 12.00 Uhr

Online-Formular zur Beantragung der Wahlkarte