Bauamt

Bauanzeige

zum Beispiel für

  • Fassadengestaltung
  • Fenstertausch in gleicher Grösse
  • Solaranlage
  • Photovoltaikanlage
  • Dachsanierungen

Das entsprechende Formular erhalten Sie auf dem Gemeindeamt bzw. von den ausführenden Baufirmen.

Kosten: Bundesstempelgebühren in Höhe von 14,30 Euro für die Bauanzeige.

Für zusätzliche Pläne werden ebenfalls Bundesstempelgebühren fällig.

Bauansuchen

Ein Bauansuchen ist erforderlich z.B. bei

  • Neubauten
  • Umbauten
  • Zubauten
  • Abänderungen
  • Einfriedungen
  • Abbruch

Mitzubringen ist ein Bauansuchen (3-fache Ausführung an Plänen und Baubeschreibungen).
Anschließend kann ein Termin für eine Bauverhandlung vereinbart werden.

Fertigstellungsanzeige

Eine Fertigstellungsanzeige ist nötig, wenn Sie eine Bauverhandlung hatten und Ihr Bauvorhaben fertiggestellt wurde.

Bitte lesen Sie in der Niederschrift nach, welche Atteste Sie für die Fertigstellungsanzeige benötigen, und fordern Sie diese samt Bescheinigung des Bauführers bei der bauausführenden Firma an. Die gesammelten Unterlagen sind anschließend auf dem Gemeindeamt vorzulegen.

Hier fallen lediglich Bundesgebühren an. Eine neuerliche Beschau - wie es früher üblich war - ist nicht mehr vorgesehen.