AK Niederösterreich Energiebonus

AK NÖDie Arbeiterkammer Niederösterreich unterstützt aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise einkommensschwache Haushalte mit 200 Euro.


Wer hat Anspruch auf den AK-Energiebonus?

» Sie müssen Mitglied der AK Niederösterreich sein.
» Sie dürfen keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss 2021/22 des Landes NÖ gehabt haben (oder auf eine vergleichbare Förderung eines anderen Hauptwohnsitz-Bundeslandes).
» Ihr Haushaltseinkommen darf die festgelegten Grenzen nicht übersteigen (Details unter „Weiterlesen“)

 
Wie kann der Antrag gestellt werden?

» Per Online-Formular oder per Post (siehe unten).
» Der Antrag muss bis 31. Dezember 2022 einlangen.
» Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Es werden pro Haushalt einmalig 200 Euro ausbezahlt. Die gesamten Förderrichtlinien finden Sie hier.


Kontakt:

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Website: noe.arbeiterkammer.at/energiebonus
Post: AK Niederösterreich, Energiebonus, AK-Platz 1, 3100 St. Pölten

Die monatlichen Netto-Einkünfte dürfen die folgenden festgelegten Einkommensgrenzen nicht übersteigen (gewichtete Haushaltseinkommen bei Auszahlung 14x im Jahr; orientiert sich an den Empfehlungen der Armutskonferenz - Armutsgefährdungsschwelle):

 

Nettobezug (12x pro Jahr)

Nettobezug (14x pro Jahr)

1 Erwachsene*r

1.508,10 Euro

1.292,73 Euro

1 Erwachsene*r + 1 Kind

1.960,53 Euro

1.680,55 Euro

1 Erwachsene*r + 2 Kinder

2.412,96 Euro

2.068,37 Euro

1 Erwachsene*r + 3 Kinder

2.865,39 Euro

2.456,19 Euro

2 Erwachsene

2.262,15 Euro

1.939,10 Euro

2 Erwachsene + 1 Kind

2.714,58 Euro

2.326,92 Euro

2 Erwachsene + 2 Kinder

3.167,01 Euro

2.714,74 Euro

2 Erwachsene + 3 Kinder

3.619,44 Euro

3.102,55 Euro

 Ansuchen um den Energiebonus können von 7. März 2022 bis 31. Dezember 2022 eingebracht werden. Die AK Niederösterreich stellt für ihre Mitglieder insgesamt 2 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel werden nach der Reihenfolge des Einlangens des Antrages und aller Unterlagen bei der AK Niederösterreich bis zu diesem Höchstbetrag ausbezahlt. Nur vollständige Anträge können positiv bearbeitet werden. Sobald der Fördertopf ausgeschöpft ist, können keine weiteren Förderungen daraus gewährt werden.


Dienstag, den 06. Dezember 2022 um 13:56 Uhr